Am vergangenen Dienstag haben in ganz Deutschland die turnusmäßigen Betriebsratswahlen begonnen. Noch bis zum 31. Mai können Beschäftigte ihre Stimme abgeben und damit ihre Betriebsräte wählen. Was müssen Arbeitgeber unbedingt beachten?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Wer alles zu den wahlberechtigten oder wählbaren Arbeitnehmern gehört, wie Sie Fehler bei der Betriebsratswahl vermeiden und was für Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahlen“. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen wenden.