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06.11.2020 Bayern
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen bleibt in Deutschland auf hohem Niveau. Wie in anderen Branchen besteht auch im Handel immer die Gefahr einer Infektion von Mitarbeitern. Wie sollten Arbeitgeber mit Verdachts- oder Krankheitsfällen im Betrieb umgehen?
Bei einem Verdacht sollte der Mitarbeiter umgehend nach Hause geschickt und von diesem eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vorgenommen werden. Der Arzt entscheidet über das weitere Vorgehen und meldet den Verdacht ggf. vor Bekanntwerden des Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. Dies kann dann in Absprache mit dem Arbeitgeber weitere Regelungen z. B. hinsichtlich des Umgangs mit möglichen Kontaktpersonen treffen. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter in häuslicher Quarantäne bleiben. Bei positivem Testergebnis bleibt der Mitarbeiter 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Dies gilt auch bei milden Krankheitsverläufen.
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