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07.02.2020 Bayern
Für Teilzeitbeschäftigte gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte. Doch Arbeitgeber müssen besondere Regeln beachten.
Grundsätzlich gilt: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten die gesetzlichen Regelungen auch für Teilzeitbeschäftigte. Die besonderen Rechtspflichten des Arbeitgebers sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben. In unserem HBE-Praxiswissen „Teilzeitarbeit“ finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften und besonderen Regelungen (z.B. Recht auf Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachtsgeld). Bei Fragen stehen Ihnen unsere Juristen gerne zur Verfügung.
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