News
07.02.2020

Teilzeitbeschäftigte: Worauf müssen Arbeitgeber achten?

Für Teilzeitbeschäftigte gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte. Doch Arbeitgeber müssen besondere Regeln beachten.

Teilzeit
Teilzeit

Grundsätzlich gilt: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten die gesetzlichen Regelungen auch für Teilzeitbeschäftigte. Die besonderen Rechtspflichten des Arbeitgebers sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben. In unserem HBE-Praxiswissen „Teilzeitarbeit“ finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften und besonderen Regelungen (z.B. Recht auf Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachtsgeld). Bei Fragen stehen Ihnen unsere Juristen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Ralf Jaspert
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Claudia Lindemann
Syndikusrechtsanwältin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?