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04.09.2020

Black Friday: Vorsicht vor Abmahnungen

Auch in Deutschland organisieren immer mehr stationäre Geschäfte und Online-Shops am Black Friday Aktionen und gewähren Preisnachlässe. Werbung mit dem Hinweis auf den Black Friday ist allerdings nicht risikolos möglich.

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In diesem Jahr fällt der Black Friday auf den 27. November. Wichtig für Händler: Das Bundespatentgericht hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ weiterhin in Teilbereichen Markenschutz genießt. Die zuvor vom Deutschen Patent- und Markenamt gewährte komplette Löschung der Marke sei nicht korrekt gewesen, so die Richter. Soweit Händler keine (entgeltliche) Lizenz für die Nutzung erworben haben, drohen daher Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen. Verzichten Sie deshalb vorsichtshalber unbedingt auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“.

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