News
18.10.2019

Cookies: Verwendung nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung

Für das Setzen von Cookies und ähnliche Tracking-Methoden auf einer Website ist eine Einwilligung des Besuchers notwendig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Cookies
Cookies

Eine Einwilligung zu Cookies über ein voraktiviertes Kästchen, bei dem für einen Widerspruch das Häkchen entfernt werden muss (Opt-Out-Verfahren), reicht laut EuGH nicht aus. Stattdessen muss die Einwilligung durch eine aktive Zustimmung erfolgen (Opt-in-Verfahren). Als konkrete Reaktion auf das Urteil will das zuständige Bundeswirtschaftsministerium noch in diesem Jahr das Online-Tracking über eine Änderung des Telemediengesetzes neu regeln. Spätestens dann müssen Internetbetreiber und Online-Händler für den Einsatz von Cookies unbedingt eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung einholen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Andrea Röver
Syndikusrechtsanwältin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?