Hersteller von Luxusartikeln dürfen ihren autorisierten Händlern den Verkauf über Amazon, Ebay & Co untersagen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

In dem konkreten Fall hatte der Parfümhersteller Coty einen autorisierten Händler verklagt, weil dieser Coty-Produkte auch über Online-Plattformen verkaufte. Diese Praxis hat der EuGH in seinem Grundsatzurteil bestätigt. Allerdings ist auch nach dem Urteil der Luxemburger Richter unklar, inwieweit die Entscheidung auch für andere Markenhersteller reicht und ob diese ebenfalls Plattformverbote aussprechen dürfen. Gegner und Befürworter des selektiven Verkaufs sehen sich auch nach dem Urteil der Luxemburger Richter als Sieger.