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23.09.2016 Bayern
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur WLAN-Störerhaftung sieht der HBE Bundesregierung und EU-Gesetzgebung in der Pflicht.
Der EuGH hatte entschieden, dass zwar keine Schadensersatzansprüche bestehen. Es drohen jedoch Unterlassungsansprüche, wenn WLAN-Anbieter nicht Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden vorbeugen. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die rechtlichen Risiken sind daher für Händler, die ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen, groß. Deshalb müssen jetzt EU- und Bundespolitik schnell für Rechtssicherheit sorgen.“ Der Einzelhandel brauche freie WLAN-Angebote. Passwörter oder andere Hürden seien in der Praxis für die meisten Kunden zu kompliziert und damit unattraktiv, so Aigner.
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