Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es sich einem Tarifvertrag unterwirft oder nicht. Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.

Eine HBE-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) ist für Unternehmen interessant, die z.B. die Flächentarifbedingungen wirtschaftlich nicht tragen können. Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung", sowie über deren Folgen, bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Der HBE hat alle Informationen sowie Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft in einem Praxiswissen übersichtlich zusammengefasst.