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16.02.2024 Bayern
HBE-Mitgliedsunternehmen können durch eine schriftliche Erklärung gegenüber ihrer HBE-Geschäftsstelle den Austritt aus der Tarifbindung erklären. Damit sind sie nicht mehr direkt an den aktuellen Tarifvertrag gebunden.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine Beschäftigten zu informieren, ob er durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband tarifgebunden ist oder dort eine OT-Mitgliedschaft erklärt hat. Eine Mustervorlage für den Austritt aus der Tarifbindung sowie Informationen zur OT-Mitgliedschaft finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
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