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16.02.2024 Bayern

HBE-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung: So geht's

HBE-Mitgliedsunternehmen können durch eine schriftliche Erklärung gegenüber ihrer HBE-Geschäftsstelle den Austritt aus der Tarifbindung erklären. Damit sind sie nicht mehr direkt an den aktuellen Tarifvertrag gebunden.

tarifbindung
Bild © Pixelot - stock.adobe.com

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine Beschäftigten zu informieren, ob er durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband tarifgebunden ist oder dort eine OT-Mitgliedschaft erklärt hat. Eine Mustervorlage für den Austritt aus der Tarifbindung sowie Informationen zur OT-Mitgliedschaft finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.

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Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

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