Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.

Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung", sowie über deren Folgen bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Wir haben daher alle Informationen sowie Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft in einem Praxiswissen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.