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27.04.2018

HBE-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung: Das müssen Sie wissen

Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.

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Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung", sowie über deren Folgen bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Wir haben daher alle Informationen sowie Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft in einem Praxiswissen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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Uta Wandera
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