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27.04.2018 Bayern
Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.
Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung", sowie über deren Folgen bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Wir haben daher alle Informationen sowie Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft in einem Praxiswissen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
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