Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.

Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung", sowie über deren Folgen, bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Wir haben daher alle Informationen sowie Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft in einem Praxiswissen übersichtlich zusammengefasst." Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.