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16.02.2018 Bayern
Bei Bewerbungsgesprächen wollen Arbeitgeber möglichst umfassende Auskunft über die Person und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers erhalten. Die Intim- und Privatsphäre eines Arbeitnehmers darf jedoch nicht verletzt werden.
Kann der Arbeitgeber zu rechtlichen Sanktionen greifen, wenn der Bewerber im Vorstellungstermin die Unwahrheit gesagt hat? Sind Fragen nach dem Gesundheitszustand, nach Vorstrafen oder einer Schwangerschaft zulässig? Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen unser HBE-Praxiswissen „Fragen bei der Einstellung“, mit dem Sie mögliche Fallstricke vermeiden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle.
Bezirksgeschäftsführerin
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