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13.04.2018 Bayern
In der Praxis herrscht beim Antidiskriminierungsgesetz immer noch große Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen. Was dürfen Arbeitgeber und was ist nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten?
Das AGG soll die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern im Arbeits- oder Geschäftsleben verhindern. So kann z.B. eine Kündigung oder Beförderung diskriminierend sein. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle, denn das AGG gilt auch für Kleinbetriebe. Wichtig für Arbeitgeber: Trotz der strengen gesetzlichen Vorschriften ist in bestimmten Fällen eine unterschiedliche Behandlung erlaubt. Die Ausnahmen und konkreten Anwendungsbereiche des Gleichbehandlungsgesetzes haben wir in einem HBE-Praxiswissen detailliert zusammengefasst. Bei Fragen können Sie sich natürlich gerne auch an unsere Juristen wenden.
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