Ab sofort können Arbeitnehmer erfahren, was die Kollegen verdienen. Denn seit dem 6. Januar haben sie durch das neue Entgelttransparenzgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft.

Arbeitgeber sollten die neuen gesetzlichen Anforderungen unbedingt beachten und im Unternehmen umsetzen. Mit dem umstrittenen Gesetz soll die angebliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern verkleinert werden. Unternehmen ab 200 Mitarbeitern (ohne Leiharbeiter) müssen u.a. ihre Gehaltsstrukturen offenlegen. Wenn der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht gegenüber einem Arbeitnehmer nicht nachkommt, trägt er im Streitfall die Beweislast für die Entgeltgleichheit. Weitere Informationen finden Sie in unserem neuen HBE-Praxiswissen. Zudem hat das Bundesfamilienministerium einen ausführlichen Leitfaden für Arbeitgeber veröffentlicht.



