Allen Bedenken der Wirtschaft zum Trotz ist in dieser Woche das sog. Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Arbeitgeber sollten die neuen gesetzlichen Anforderungen unbedingt beachten und im Unternehmen umsetzen.

Mit dem umstrittenen Gesetz soll die angebliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern verkleinert werden. Unternehmen ab 200 Mitarbeitern (ohne Leiharbeiter) müssen u.a. ihre Gehaltsstrukturen offenlegen. Wenn der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht gegenüber einem Arbeitnehmer nicht nachkommt, trägt er im Streitfall (Schadensersatzanspruchs- bzw. Entgeltgleichstellungsklage) die Beweislast für die Entgeltgleichheit. Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem neuen HBE-Praxiswissen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung.