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03.08.2017 Bayern
Shoppingnächte und verkaufsoffene Sonntage haben sich in vielen Städten fest etabliert und sie sind bei Kunden besonders beliebt. Doch was müssen Händler bei diesen Aktionen unbedingt beachten?
Bei verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist. Denn verstoßen Einzelhändler gegen die Vorschriften des Ladenschlussgesetzes drohen Geldbußen oder Abmahnungen. Der HBE hat deshalb in seinem neuen Praxiswissen „Verkaufsoffener Sonntag, Shopping Nacht, Tag der offenen Tür, VIP-Verkäufe“ die rechtlichen Voraussetzungen und konkreten Anforderungen an diese Veranstaltungen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen wenden.
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