Damit im Ernstfall schnell geholfen werden kann, muss jeder Händler mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer im Betrieb haben. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen zudem 5 Prozent ihrer Mitarbeiter entsprechend schulen lassen.

Eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt auch dafür, dass Ersthelfer im Ernstfall sicher und routiniert handeln können. HBE-Mitgliedsunternehmen können sich ab sofort wieder zu kostenlosen Erste-Hilfe-Kursen anmelden. Angeboten werden Termine am 18. Juni 2026 in Augsburg, am 23. Juni in München, am 24. Juni in Kempten, am 10. November in Kempten sowie am 12. November in Augsburg. Die Kurse eignen sich sowohl für Erstteilnehmer als auch für die alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

