Produktbeschreibungen, Social-Media-Posts oder Bildmaterial: Der Einsatz von KI in Werbung und Marketing eröffnet dem Einzelhandel neue Möglichkeiten. Ab 2. August 2026 müssen jedoch KI-generierte Inhalte in der EU gekennzeichnet werden.

Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen EU-Vorgaben auseinanderzusetzen, indem sie interne Prozesse prüfen und klare Kennzeichnungsstandards für KI-generierte Inhalte festlegen. Praktische Unterstützung bietet hier ein Leitfaden der Wettbewerbszentrale. Er liefert praxisnahe Orientierung und zeigt, wie Händler rechtliche Risiken vermeiden können. Denn der verantwortungsvolle Einsatz von KI ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit – insbesondere im direkten Kundenkontakt.
