In vier Monaten (11. Juni) startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA. Für Unternehmen gelten rund um das sportliche Großereignis besondere Spielregeln bei Werbung, Markenrechten, GEMA und Arbeitsrecht.

Um unnötige Abmahnungen und Kosten zu vermeiden, ist bei der Werbung mit der Fußball-WM besondere Vorsicht geboten. Was Händlern erlaubt ist und was nicht, ergibt sich aus den offiziellen FIFA-Vorgaben (mit konkreten Beispielen). Beschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, WM-Spiele am Arbeitsplatz (z. B. Fernsehen) zu verfolgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten hier einvernehmliche, fußballfreundliche Lösungen finden. In der Vorrunde spielt Deutschland um 19 Uhr MEZ und zweimal um 22 Uhr MEZ. Hier geht's zum Spielplan. Über die GEMA-Sondertarife für den Handel zur TV-Wiedergabe von Spielen im Geschäft sowie für Public-Viewing-Veranstaltungen informieren wir Sie umgehend nach deren Veröffentlichung.
