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17.02.2017 Bayern
Im Schaufenster präsentierte Ware muss nicht zwingend mit dem Preis ausgezeichnet werden. Dies hat jetzt überraschend der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Die deutsche Preisangabenverordnung schreibt nur die Art und Weise vor, wie eine Preisauszeichnung bei ausgestellter Ware erfolgen muss. Dass eine solche Auszeichnung überhaupt erfolgen müsse, sei dort nicht geregelt, so die Richter in ihrer Begründung (Az.: I ZR 29/15). Damit entfällt nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung für den Handel wohl die aufwändige Verpflichtung zur Endpreisauszeichnung. Den konkreten Fall und die Urteilsbegründung finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen.
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