Am 28. Mai 2022 tritt die novellierte Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Preisangaben sollen künftig transparent, nachvollziehbar und leichter vergleichbar sein. Für den Einzelhandel bringt die Novelle einige neue Vorgaben mit sich.

Mit der neuen Preisangabenverordnung sollen die rechtssichere Anwendbarkeit der Vorschriften erleichtert, Rechtsstreitigkeiten vermieden und Abmahnrisiken gesenkt werden. Die Vorgaben der EU wurden in der Novelle eher restriktiv ausgelegt, so dass unnötige Belastungen der Wirtschaft weitgehend vermieden werden konnten. In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen werden alle einzelhandelsrelevanten Neuregelungen umfassend erläutert. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.