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09.02.2017

Kleinunternehmerregelung: Voraussetzungen und Sonderfälle

Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmern wegen ihres komplizierten Verfahrens oft pauschal kritisiert. Dabei sieht das Umsatzsteuergesetz (UStG) für sog. „Kleinunternehmer“ Erleichterungen vor.

Umsatzsteuer
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Viele Unternehmer wissen z.B. nicht, dass man die Kleinunternehmerregelung auch nachträglich beantragen kann. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Dem Finanzamt muss ein Unternehmer beweisen, dass der Jahresumsatz im vorangegangen Jahr unter 17.500 Euro lag, und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt.“ Wichtig: Für Kleinunternehmer entfällt neben der Ausweisung der Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen.

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