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09.02.2017 Bayern
Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmern wegen ihres komplizierten Verfahrens oft pauschal kritisiert. Dabei sieht das Umsatzsteuergesetz (UStG) für sog. „Kleinunternehmer“ Erleichterungen vor.
Viele Unternehmer wissen z.B. nicht, dass man die Kleinunternehmerregelung auch nachträglich beantragen kann. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Dem Finanzamt muss ein Unternehmer beweisen, dass der Jahresumsatz im vorangegangen Jahr unter 17.500 Euro lag, und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt.“ Wichtig: Für Kleinunternehmer entfällt neben der Ausweisung der Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen.
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