Laut einer Gerichtsentscheidung diskriminiert die Herr/Frau-Auswahl in Anmeldeformularen nicht-binäre Menschen. Für Unternehmen heißt das, dass alle Anmeldeformulare in Zukunft neben „Herr“ und „Frau“ eine weitere, geschlechtsneutrale Anrede haben müssen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist rechtskräftig. Informationen zum konkreten Fall und zu den Entscheidungsgründen finden Sie hier. Wichtig: Auch im Handel nutzen viele Unternehmen nicht nur online, sondern auch stationär Formulare, in denen zum Teil verpflichtend (z.B. bei Gewinnspielen oder Kundenkartenanmeldungen) „Herr“ oder „Frau“ anzugeben ist. Zur Vermeidung von Abmahnungen oder Schadensersatzansprüchen ist daher mit Blick auf das Urteil die Anpassung der entsprechenden Formulare dringend geboten. Dies gilt auch für die Unternehmens-Homepage und/oder den eigenen Webshop.