Seit 2024 sind in Bayern Bezahlkarten für Asylbewerber im Einsatz. Bei Rückgaben oder Stornierungen im Handel können nun – wie bei herkömmlichen Debitkarten – Rückerstattungen direkt auf die eingesetzte Bezahlkarte vorgenommen werden.

Laut dem Anbieter des bayerischen Bezahlkartensystem Paycenter hat die Rückerstattung auf die Bezahlkarte den Vorteil, dass der Händler die gezahlten Gebühren zurückerstattet bekommt und kein Mehraufwand entsteht. Bargeldlose Rückzahlungen auf die eingesetzte Karte sind meist schneller und oft weniger fehleranfällig als Barauszahlungen. Außerdem ist jede Rückerstattung nachträglich zuordenbar und dokumentiert. Weitere Informationen zu Rückerstattungen von Zahlungen mit der Bezahlkarte können Sie hier abrufen.