Städte und Gemeinden in Bayern dürfen keine kommunale Verpackungssteuer einführen. Dafür hat sich das Kabinett in dieser Woche ausgesprochen. Der HBE begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, da diese Steuer nur zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie verursacht hätte.

Die Staatsregierung will nun schnellstmöglich Rechtsklarheit schaffen und einen Gesetzentwurf für das Verbot von Verpackungssteuern im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorlegen. Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in denen die Einführung einer Verpackungssteuer der Genehmigungspflicht auf Landesebene unterliegt. Betroffen wären neben der Gastronomie Handelsunternehmen, die Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck (z. B. für Mitnahmegerichte) ausgeben. Die ablehnende HBE-Position zur Verpackungssteuer finden Sie hier.
