Telefonüberwachung, Internet- und E-Mail-Kontrolle, Taschenkontrollen, Videoüberwachung: Die Kontrolle der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und es müssen dabei alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, zu kontrollieren, ob Mitarbeiter sich an ihre arbeitsvertraglichen Pflichten halten. Allerdings sind Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Beschäftigten nur dann zulässig, wenn der Mitarbeiter eingewilligt hat oder ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Arbeitnehmerhandlung vorliegt. In unserem HBE-Praxiswissen „Mitarbeiterkontrolle und ihre Grenzen“ finden Sie dazu ausführliche Informationen. Bei Fragen helfen Ihnen gerne auch die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen.