Mit den Gehaltszahlungen für den Monat November wird in vielen Handelsunternehmen ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Maßgeblich sind dabei die jeweils geltenden tariflichen Regelungen und die Voraussetzungen, unter denen Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben.

In den Tarifverträgen im bayerischen Einzelhandel ist eine – mit der Novembervergütung fällige – Sonderzahlung vereinbart („Weihnachtsgeld“). Diese Sonderzuwendung beträgt 62,5 Prozent des Tarifgehalts, das einem Mitarbeiter im November zusteht. Ohne Tarifbindung kann ein Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung geschuldet sein. Ein solcher Rechtsanspruch besteht dann, wenn das Weihnachtsgeld mindestens dreimal vorbehaltlos bezahlt worden ist. Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen Weihnachtsgeld.
