Versendet ein Unternehmen Rechnungen an Kunden per E-Mail, reicht die Transportverschlüsselung nicht aus. Um Fälschungen zu verhindern ist laut einem Gerichtsurteil eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nötig.

Händler, die Rechnungen per E-Mail an ihre Kunden versenden, sollten unbedingt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wählen. Denn um Manipulationen zu verhindern, ist eine reine Transportverschlüsselung beim Versand von geschäftlichen E-Mails mit personenbezogenen Daten nicht ausreichend. Dies hat das OLG Schleswig entschieden (Urteil v. 18.12.2024 - Az.: 12 U 9/24). Wird eine Rechnung auf dem Weg zum Kunden gefälscht, haftet dieser nicht. Hilfreiche Informationen zur E-Mail-Verschlüsselung finden Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.