Am Sonntag (2. Juli) tritt das umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Beschäftigte, die innerbetriebliche Verstöße in einem Unternehmen aufdecken und melden, sollen künftig besser geschützt werden.

Unternehmen werden durch das neue Gesetz mit zusätzlicher Bürokratie belastet. So müssen Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten künftig eine „interne Meldestelle“ einrichten. Die Vorschriften des HinSchG gelten zunächst für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern; ab dem 17. Dezember 2023 dann auch für Betriebe mit 50 oder mehr Mitarbeitern. In diesem Leitfaden der vbw wird gezeigt, wie Unternehmen mit Blick auf das neue Gesetz datenschutz- und arbeitsrechtliche Fehler vermeiden können.