Damit Beschäftigte innerbetriebliche Missstände in einem Unternehmen besser aufdecken und melden können, hat der Bundestag das umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Es soll Personen, die Verstöße melden, schützen.

Unternehmen werden durch das neue Gesetz mit zusätzlicher Bürokratie belastet. So müssen Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten z.B. künftig eine „interne Meldestelle“ einrichten. Die Vorschriften des HinSchG gelten ab dem 2. Juli 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern; ab dem 17. Dezember 2023 dann auch für Betriebe mit 50 oder mehr Mitarbeitern. In diesem Leitfaden der vbw wird gezeigt, wie Unternehmen mit Blick auf das neue Gesetz datenschutz- und arbeitsrechtliche Fehler vermeiden können.