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06.04.2023 Bayern
E-Mail-Newsletter sind eine preiswerte und unkomplizierte Möglichkeit, um auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings muss der Versender grundsätzlich zuvor die Einwilligung des Empfängers einholen.
In einer jüngst vom Kammergericht Berlin getroffenen Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass eine unerlaubte E-Mail-Werbung auch dann vorliegt, wenn der Newsletter in kürzerer Frequenz als vereinbart verschickt wird (Urteil v. 22.11.2022, Az. 5 U 1043/20). In dem konkreten Fall war eine Einwilligung für einen wöchentlichen Newsletter vereinbart worden. Der Versender missachtete jedoch diesen Turnus und versendete mehrfach in der Woche unterschiedliche Mailings.
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