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06.04.2023

Werbe-E-Mails: Vereinbarte Versandfrequenz einhalten

E-Mail-Newsletter sind eine preiswerte und unkomplizierte Möglichkeit, um auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings muss der Versender grundsätzlich zuvor die Einwilligung des Empfängers einholen.

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In einer jüngst vom Kammergericht Berlin getroffenen Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass eine unerlaubte E-Mail-Werbung auch dann vorliegt, wenn der Newsletter in kürzerer Frequenz als vereinbart verschickt wird (Urteil v. 22.11.2022, Az. 5 U 1043/20). In dem konkreten Fall war eine Einwilligung für einen wöchentlichen Newsletter vereinbart worden. Der Versender missachtete jedoch diesen Turnus und versendete mehrfach in der Woche unterschiedliche Mailings.

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Andrea Röver
Syndikusrechtsanwältin
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