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22.04.2022

Kundenbewertungen: Ab 28. Mai neue Informationspflichten

Wegen ihres Einflusses auf die Kaufentscheidung sind Kundenbewertungen für Anbieter sehr wichtig – egal, ob Händler nur online oder rein stationär vertreiben. Am 28. Mai 2022 treten neue Informationspflichten bei Nutzerbewertungen in Kraft.

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Kundenbewertungen im Internet sind in vielen Fällen nicht authentisch, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhalten hat. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen kommen nun neue Verpflichtungen auf Unternehmen zu, die Verbraucherbewertungen veröffentlichen. Die Händler müssen sicherstellen, dass die Kundenbewertungen auch wirklich von Verbrauchern stammen, welche die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Informationen über gefälschte Bewertungen und die Tricks der Fälscher finden Sie hier.

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