Die Selbstverpflichtung zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen läuft Mitte 2019 aus. Aus Sicht des HBE ist es jedoch sinnvoll, diese um weitere zwei Jahre zu verlängern. Dazu müssten die Unterzeichner der Vereinbarung nicht aktiv werden.

Falls Unternehmen ihre Selbstverpflichtung nicht bis zum 31.3.2019 kündigen, verlängert sich diese automatisch um weitere zwei Jahre. Das Monitoring würde weiterhin die GVM durchführen und dafür jeweils zu Beginn der Jahre 2020 und 2021 die verkauften Kunststofftragtaschen bei den Teilnehmern abfragen. Die Gebührenstaffel für die Unternehmen würde ebenfalls auf dem heutigen Stand bleiben.