Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen (Wandstärke 15 bis 50 μm) mehr an ihre Kunden ausgeben. Ein Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet.

Nur die sehr dünnen, sogenannten „Hemdchen-/ Knotenbeutel“ für offene und leicht verderbliche Lebensmittel in den Obst- und Gemüseabteilungen sind ausgenommen. Der HDE hatte gemeinsam mit den anderen Handelsverbänden bis zuletzt an die Vernunft appelliert; letztlich sprang aber nur eine Übergangsfrist bis 31.12.2021 heraus. Händler haben bis dahin Zeit, ihre Lagerbestände abzubauen.