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18.06.2021

Verpackungsgesetz: Dünne Plastiktüten künftig verboten

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen (Wandstärke 15 bis 50 ‎μm) mehr an ihre Kunden ausgeben. Ein Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet.

tüten
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Nur die sehr dünnen, sogenannten „Hemdchen-/ Knotenbeutel“ für ‎offene und leicht verderbliche Lebensmittel in den Obst- und Gemüseabteilungen sind ausgenommen. ‎Der HDE hatte gemeinsam mit den anderen Handelsverbänden bis zuletzt an die Vernunft appelliert; letztlich sprang aber nur eine Übergangsfrist bis 31.12.2021 heraus. Händler haben bis dahin Zeit, ihre Lagerbestände abzubauen.

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