News
26.06.2020

Maskenpflicht im Einzelhandel: Das müssen Sie beachten

Seit Montag brauchen Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen keine Masken mehr zu tragen, wenn sie durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. geschützt werden. Aber ansonsten sind die strengen Schutzmaßnahmen in den Ladengeschäften nicht gelockert worden.

maske
maske

Kunden und Mitarbeiter im bayerischen Einzelhandel müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zwar halten sich die Kunden weitestgehend an die Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Aber welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler dann eine Ordnungswidrigkeit? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer aktualisierten FAQ-Liste. Aktualisiert wurde auch der Corona-Bußgeldkatalog. Hier finden Sie zudem die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?