Seit Montag brauchen Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen keine Masken mehr zu tragen, wenn sie durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. geschützt werden. Aber ansonsten sind die strengen Schutzmaßnahmen in den Ladengeschäften nicht gelockert worden.

Kunden und Mitarbeiter im bayerischen Einzelhandel müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zwar halten sich die Kunden weitestgehend an die Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Aber welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler dann eine Ordnungswidrigkeit? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer aktualisierten FAQ-Liste. Aktualisiert wurde auch der Corona-Bußgeldkatalog. Hier finden Sie zudem die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.



