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25.03.2020 Bayern

Anlieferbeschränkungen für Geschäfte: Vorübergehend ausgesetzt

Zur Sicherung der Warenversorgung sind in Bayern jetzt Anlieferungen auch außerhalb der bislang üblichen Zeiten erlaubt. Das hat das Bayerische Bauministerium mitgeteilt.

fracht

In vielen Fällen enthalten Baugenehmigungen insbesondere für Lebensmittelgeschäfte Bestimmungen, welche die Zeiten der Anlieferung insbesondere aus Gründen des Nachbarschutzes beschränken. Zur Vermeidung von Lieferengpässen hat das Ministerium die unteren Bauaufsichtsbehörden angewiesen, von beschränkenden Auflagen abzusehen. Mehr dazu hier.

Zuständig für den Vollzug und die Überwachung der Einhaltung der Auflagen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bayerische Bauministerium: Marion Frisch, E-Mail: Abteilung-2@stmb.bayern.de, Tel.: 089 2192-3280.

Die Pressemitteilung des Bauministeriums finden Sie hier.

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