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15.11.2019 Bayern
Ob zum Auffüllen der Regale oder zum Einpacken der Geschenke: Um dem Ansturm der Kunden zu Weihnachten gewachsen zu sein, wird der bayerische Einzelhandel auch in diesem Jahr wieder viele Aushilfen einstellen.
Etwa jeder vierte Einzelhändler beschäftigt im Weihnachtsgeschäft Aushilfen. Doch die rechtskonforme Handhabung von Minijobs (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Mindesturlaub usw.) ist oftmals nicht ausreichend bekannt. Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen, erfahren Sie im HBE-Praxiswissen „Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung“. Alle Fragen rund um das Thema beantworten Ihnen außerdem unsere Juristen in den HBE-Geschäftsstellen.
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