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17.11.2017 Bayern
Ob zum Auffüllen der Regale oder zum Einpacken der Geschenke: Um dem Ansturm der Kunden zu Weihnachten gewachsen zu sein, wird der bayerische Einzelhandel auch in diesem Jahr wieder viele Aushilfen einstellen.
Die Erfahrungen zeigen, dass jeder vierte Einzelhändler auf Weihnachtshelfer zurückgreift. Doch viele Unternehmen haben oftmals keine ausreichenden Kenntnisse über die rechtskonforme Handhabung von Minijobs (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Mindesturlaub usw.). Was Sie alles bei der rechtssicheren Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen, erfahren Sie im HBE-Praxiswissen "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung". Alle Fragen rund um das Thema beantworten Ihnen außerdem unsere Juristen in den HBE-Geschäftsstellen.
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