Rückgang der Kundenfrequenzen und sinkende Umsätze: Die Corona-Krise setzt viele Händler unter Druck. Doch es gibt auch Branchen, die zuversichtlich auf das Weihnachtsgeschäft blicken und deshalb wieder Aushilfen einstellen werden.

Ob zum Auffüllen der Regale oder zum Einpacken der Geschenke: Trotz Corona werden im bayerischen Handel in der Vorweihnachtszeit Aushilfen beschäftigt. Doch die rechtskonforme Handhabung von Minijobs (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Mindesturlaub usw.) ist oftmals nicht ausreichend bekannt. Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen, erfahren Sie im HBE-Praxiswissen „Geringfügig Beschäftigte“.
