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02.11.2018 Bayern
Am 3. Dezember 2018 wird die neue EU-Geoblocking-Verordnung für stationäre Händler und Online-Shops bindend. Sie dürfen einen Kauf durch einen Kunden nicht länger auf Basis seiner Nationalität oder seines Aufenthalts- bzw. Wohnortes ablehnen.
Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein, unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen, wie lokale Kunden. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Damit ist es verboten, einen Kauf von einem bestimmten Wohnort, einem bestimmten Land, originären Bankkonto oder Zahlungsmittel, oder einer bestimmten IP-Adresse abhängig zu machen." Der HBE hat ein umfangreiches Praxiswissen mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung der Geoblocking-Verordnung erarbeitet.
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