News

02.11.2018 Bayern

Die Geoblocking-Verordnung kommt: Was Händler nun beachten müssen

Am 3. Dezember 2018 wird die neue EU-Geoblocking-Verordnung für stationäre Händler und Online-Shops bindend. Sie dürfen einen Kauf durch einen Kunden nicht länger auf Basis seiner Nationalität oder seines Aufenthalts- bzw. Wohnortes ablehnen.

geoblocking

Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein, unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen, wie lokale Kunden. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Damit ist es verboten, einen Kauf von einem bestimmten Wohnort, einem bestimmten Land, originären Bankkonto oder Zahlungsmittel, oder einer bestimmten IP-Adresse abhängig zu machen." Der HBE hat ein umfangreiches Praxiswissen mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung der Geoblocking-Verordnung erarbeitet.

Login Mitgliederbereich

 
 
 
 

Ansprechpartner

HBE Logo
 
 

Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.

Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.

1. Thema wählen

2. Kategorie wählen

3. Inhalte wählen

 
 
 
Leistungen
1
Aktuell
2
Verband
3
Kontakt
4
Bezirke-Filter
5
Themenfinder
6
HBE-Suche
7
 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung