Das Rückkehrrecht für Alle von Teilzeit in Vollzeit ist beschlossene Sache. Der Deutsche Bundestag hat dem neuen Teilzeit- und Befristungsgesetz jetzt zugestimmt. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies mehr Bürokratie.

Die Änderungen ermöglichen einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit. Problematisch ist, dass sich der Arbeitnehmer im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht dauerhaft an die reduzierte Arbeitszeit bindet, sondern nach Ablauf der vereinbarten Brückenteilzeit wieder in Vollzeit beschäftigt werden muss. Außerdem wird Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit verkürzt haben, die Rückkehr in Vollzeit erleichtert. Die neue Brückenteilzeit für Arbeitnehmer gilt ab 2019. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen.