Ein Rückkehrrecht für alle von Teilzeit in Vollzeit ist schädlich und überflüssig. Den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf lehnt der HBE entschieden ab.

Teilzeitangestellte sind schon heute arbeitsrechtlich in einer sehr starken Position. Der Gesetzentwurf sei deshalb vollkommen überflüssig, so HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff. „Eine Vielzahl an gesetzlichen Ansprüchen auf befristete Teilzeit wie beispielsweise Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit stellen bereits heute Unternehmen vor große Hürden in der Personalplanung.“ Der aktuelle Gesetzentwurf sieht einen neuen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) vor und verstärkt zugleich für Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit auf Rückkehr in Vollzeit. Beide Rechtsansprüche sollen ab dem 1. Januar 2019 gelten.