News
09.06.2017 Bayern
Für Teilzeitbeschäftigte gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte auch. Doch Arbeitgeber müssen auch besondere Regeln beachten.
In der Praxis kommt es oft zu Missverständnissen oder es herrscht Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Grundsätzlich gilt: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die besonderen Rechtspflichten des Arbeitgebers sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben. In unserem HBE-Praxiswissen „Teilzeitarbeit“ finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften und besondere Regelungen (z.B. Recht auf Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachtsgeld). Bei Fragen stehen Ihnen unsere Juristen gerne zur Verfügung.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
Fax:0911 24433-55
E-Mail:schoeffel@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.