Für Teilzeitbeschäftigte gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte auch. Doch Arbeitgeber müssen auch besondere Regeln beachten.

In der Praxis kommt es oft zu Missverständnissen oder es herrscht Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Grundsätzlich gilt: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die besonderen Rechtspflichten des Arbeitgebers sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben. In unserem HBE-Praxiswissen „Teilzeitarbeit“ finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften und besondere Regelungen (z.B. Recht auf Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachtsgeld). Bei Fragen stehen Ihnen unsere Juristen gerne zur Verfügung.