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20.04.2018 Bayern
Der Anspruch von Arbeitnehmern auf einen freien Samstag im Monat führt immer wieder zu Missverständnissen. Oft genug herrscht eine große Unsicherheit über die einzelnen Regelungen oder das Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Ein Beschäftigter kann grundsätzlich nicht entscheiden, an welchem Samstag er von der Arbeit freigestellt wird. Er kann nur verlangen, an (irgend) einem Samstag nicht beschäftigt zu werden. Außerdem handelt es sich bei einem freien Samstag nach dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Deshalb bestehen für diesen Samstag kein Entgeltanspruch und auch kein Anspruch auf eine Arbeitszeitgutschrift. Was Arbeitgeber beim Thema „Freier Samstag für Beschäftigte“ grundsätzlich beachten müssen, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Recht auf freien Samstag.“
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