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23.02.2018 Bayern
In Bayern werden künftig Gewerbegebiete auch abseits von Siedlungen an Autobahnanschlussstellen erlaubt sein. Einzelhandel soll dort allerdings ausgeschlossen werden.
Damit ist im Zuge der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) eine zentrale Forderung des HBE erfüllt worden. Wie berichtet, wird im neuen LEP das sogenannte Anbindegebot gelockert. Gewerbegebiete werden auch an Autobahnanschlussstellen möglich sein. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Wir freuen uns, dass die Staatsregierung unsere Befürchtungen hinsichtlich der Lockerung des Anbindegebotes teilt und Einzelhandel an diesen Standorten auch im neuen LEP nicht zulässig ist.“ Das bayerische Kabinett hat die Neufassung des LEP in dieser Woche beschlossen.
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