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18.11.2016 Bayern
In Bayern werden künftig Gewerbegebiete auch abseits von Siedlungen an Autobahnanschlussstellen erlaubt sein. Einzelhandel soll dort allerdings ausgeschlossen werden.
Damit ist im Zuge der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) eine zentrale Forderung des HBE erfüllt worden. Wie berichtet, will Bayerns Finanzminister Markus Söder das sogenannte Anbindegebot lockern. Gewerbegebiete werden damit auch an Autobahnanschlussstellen möglich sein. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Wir begrüßen es, dass die Staatsregierung unsere Befürchtungen hinsichtlich der Lockerung des Anbindegebotes ernst nimmt und den Ausschluss von Einzelhandel an diesen Standorten vorsieht.“ Allerdings, müsse die Umsetzung des Einzelhandelsausschlusses unbedingt durch rechtssichere Formulierungen gewährleistet werden. Aigner: „Ohne rechtssichere Vorgaben würde man Fachmarktzentren und Einzelhandelsgroßprojekten auf der grünen Wiese Tür und Tor öffnen.“
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