Am 1. Januar 2018 tritt das neue Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft. Arbeitgeber müssen eine Reihe von wichtigen Änderungen beachten.

So muss künftig für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen durchgeführt werden. Erfolgt dies nicht, droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Das neue Mutterschutzgesetz schreibt außerdem eine Unterrichtungspflicht sowie weitere Informations- und Meldepflichten vor. Zudem wurde der Anwendungsbereich erweitert und auf sämtliche Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen beim Mutterschutzrecht erhalten Sie bei unseren HBE-Juristen und in der Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesfamilienministeriums.