Anfang 2018 wird das neue Mutterschutzgesetz in Kraft treten. Da es zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehört, benötigen alle Unternehmen ab dem 1.1.2018 eine Neuauflage der aushangpflichtigen Arbeitnehmerschutzgesetze.

Alle Firmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern stets die neueste Version der aushangpflichtigen Gesetze zugänglich zu machen. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Um seine Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat der HBE eine aktuelle Ausgabe aller aushangpflichtigen Arbeitnehmerschutzgesetze kostengünstig zusammengestellt. Vorbestellungen können Sie bereits jetzt bei der HBE-Hauptgeschäftsstelle in München in Auftrag geben.