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03.08.2017 Bayern
Egal ob stationär oder online: Ab dem 13. Januar 2018 dürfen Händler grundsätzlich keine Aufschläge mehr für die Nutzung von Zahlungsmitteln erheben.
Bereits seit 2014 müssen Händler im Zuge der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie ein kostenloses gängiges und zumutbares Zahlverfahren anbieten. Für weitere Zahlverfahren dürfen sie nur Entgelte in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten aufschlagen. Ab Januar 2018 muss nun auch das Angebot von Lastschriften und Überweisungen unentgeltlich erfolgen, falls diese akzeptiert werden. Außerdem darf für viele Debit- und Kreditkartenzahlungen kein Entgelt mehr verlangt werden. Ob auch PayPal oder Amazon Payment von den neuen Vorschriften betroffen sind, ist nicht ausdrücklich geregelt und daher derzeit noch unklar.
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