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07.07.2017 Bayern

Freies WLAN im Geschäft: Haftung für Anbieter abgeschafft

Über 70 Prozent der Kunden wünschen sich kostenlose WLAN-Angebote beim Einkaufen. Diesem Wunsch können Einzelhändler jetzt nachkommen. Der Bundestag hat die Abschaffung der sogenannten WLAN-Störerhaftung beschlossen.

wlan
Die Störerhaftung machte bislang den Anbieter eines WLAN-Netzes rechtlich verantwortlich für eventuelle Straftaten der Nutzer. HBE-Geschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Endlich hat die Wirtschaft Rechtssicherheit. Die Abschaffung war längst überfällig.“ Für den stationären Handel ist WLAN von großer Bedeutung. Denn Innovationen wie die Navigation in den Geschäften oder mobile Bezahlung setzen voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft Zugriff auf das Internet haben. Aufgrund baulicher Gegebenheiten oder schlechter Netze ist das aber oft nur per WLAN sicherzustellen.

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